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Strafvollzug

Die Leitung des Strafvollzugs liegt beim Bundesministerium für Justiz.

Momentan stehen 28 Justizanstalten zur Verfügung:

Dazu kommen 12 Außenstellen der Justizanstalten, die zum Teil als landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.

Beim Bundesministerium für Justiz ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingerichtet, welche die strategische und operative Leitung und die dienst- und fachaufsichtsbehördliche Zuständigkeit in oberster Instanz im Strafvollzug wahrnimmt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Strafvollzugsgesetz (StVG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz