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Registrierung von Zuchtkatzen – Heimtierdatenbank und Chippflicht

Alle in Österreich gehaltenen Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet werden. Die Kosten dafür trägt die Halterin/der Halter der Zuchtkatze.

Die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen musste bis zum 31. Dezember 2018 erfüllt werden.

Jungtiere, die für die Zucht verwendet werden sollen, müssen spätestens vor Ausbildung der bleibenden Eckzähne so gekennzeichnet werden. 

Jede Halterin/jeder Halter von Zuchtkatzen ist verpflichtet, ihr/sein Tier innerhalb eines Monats 

zu melden

Folgende Daten müssen gemeldet werden:

Hinweis

Es müssen die Daten der Eigentümerin/der Eigentümers des Tiers angegeben werden, sofern das die Halterin/der Halter nicht ist.

Die Eingabe der Meldung in die Heimtierdatenbank erfolgt 

Informationen zur Registrierung von Hunden âˆ’ Heimtierdatenbank und Chippflicht – finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz