Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation
Informationen zu Normen
Normen – ÖNORMEN, ISO, DIN und andere – sind Regeln, Leitlinien bzw. Merkmale für Tätigkeiten oder deren Ergebnisse (z.B. Produkte), die für eine allgemeine und wiederkehrende Anwendung festgelegt wurden. Sie basieren auf gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung und zielen auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft ab.
Normen regeln beispielsweise
- Anforderungen an Produkte,
um Gebrauchstauglichkeit, Kompatibilität, Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, - Verfahren und Abläufe,
z.B. über die fachgerechte Ausführung von Handwerkerarbeiten oder die Vergabe von Aufträgen, Anforderungen an Managementsysteme (z.B. Qualität, Umwelt), - Prüfmethoden und Messverfahren,
um so die Einhaltung von Grenzwerten oder Anforderungen nachweisen zu können, - Begriffe,
um mit Hilfe einer einheitlichen Terminologie die Verständigung zu erleichtern.
Grundsätzlich sind Normen qualifizierte Empfehlungen, d.h. die Anwendung von Normen erfolgt auf freiwilliger Basis. In besonderen Fällen kann der Gesetzgeber (Bund oder Bundesländer) Normen oder Teile davon durch Gesetz oder Verordnung für verbindlich erklären. Dann ist die Einhaltung dieser Normen verpflichtend. Normen können auch zwischen Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartnern vertraglich fixiert werden. Die Nichteinhaltung wäre dann eine Vertragsverletzung.
Normen werden von jenen gemacht, die sie benötigen: von Organisationen, Unternehmen, Wirtschaftszweigen oder Berufen, die für ein bestimmtes Thema eine allgemein gültige und anerkannte Regelung brauchen und diese dann gemeinsam im Konsens entwickeln.
Tipp
Informationen zur Entstehung von Normen finden sich im Kapitel "Normen-Entwicklung".
Für den Inhalt verantwortlich: Austrian Standards Institute