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MĂĽllentsorgung

Allgemeine Informationen

Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr kann es je nach Rechtslage im Bundesland notwendig sein, dass ein schriftliches Ansuchen gestellt wird.

Um Sperrmüll beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Als Sperrmüll werden sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Restmüllsäcke passen, bezeichnet (z.B. Matratzen, Waschbecken, Fenster, Sportartikel, Gartenmöbel, Bodenbelagsrollen, Kunststoffrohre). Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.

Zuständige Stelle

Hinweis

In manchen Gemeinden wird der MĂĽll durch Privatfirmen entsorgt. Es ist ratsam, sich diesbezĂĽglich bei der Gemeinde zu erkundigen.

Kosten

Zusätzliche Informationen

Bei Neubauten ist die Festlegung der Aufstellplätze fĂĽr MĂĽllbehälter ein Bestandteil der Baueinreichung. Es ist empfehlenswert, den Aufstellplatz der MĂĽlltonnen so zu planen, dass die Entleerung auch ohne Anwesenheit möglich ist.

WeiterfĂĽhrende Links

Rechtsgrundlagen

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Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion