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Allgemeines zur Rehabilitation

Allgemeine Informationen

Im Rahmen des Bundesbehindertengesetzes (BBG) werden jene Grundsätze geregelt, die die Rehabilitationsmaßnahmen koordinieren.

Die Aufgaben der Rehabilitation lauten wie folgt:

Hinweis

Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung für eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten wollen, muss ein formloser Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger (→ SV) gestellt werden.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ SV) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.

Weiterführende Links

Suchfunktion nach Rehabilitationszentren (→ Österreichisches Gesundheitsportal)

Rechtsgrundlagen

§§ 2 bis 7 Bundesbehindertengesetz (BBG)

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz