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Bewilligung in der Kategorie "specific"

Allgemeine Informationen

Wenn eine der Vorgaben der Kategorie "open" nicht erfĂĽllt ist, ist vor dem Betrieb der Drohne eine Bewilligung in der Kategorie "specific" durch Austro Control einzuholen. Die Kategorie "specific" erlaubt FlĂĽge auĂźerhalb der Sichtweite (BVLOS).  Anwendungsfälle fĂĽr diese Kategorie sind z.B. KameraflĂĽge ĂĽber Städte mit Drohnen ĂĽber 4 kg oder das Befliegen von Infrastruktur.

Hinweis

Ăśber bestimmte Gebiete (z.B. Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete) darf nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden geflogen werden. Weitere Informationen finden sich unter map.dronespace.at bzw. in der App "Dronespace".

Voraussetzungen

Risikobewertung

Zuständige Stelle

→ Austro Control

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

Downloads – dronespace.at (→ Austro Control)

Kosten

GebĂĽhrenĂĽbersicht: ACGV – dronespace.at (→ Austro Control)

Zusätzliche Informationen

"Light UAS Operator Certificate"

In der Kategorie "specific" kann statt einer einzelnen Bewilligung durch Austro Control auch ein "Light UAS Operator Certificate" (LUC) beantragt werden. Mit dem LUC berechtigt Austro Control die Betreiberin/den Betreiber, ihren eigenen Flugbetrieb in der Kategorie "specific" unter bestimmten Voraussetzungen selbst zu genehmigen.

Schulung von Fernpilotinnen/Fernpiloten

Der Umfang der erforderlichen Schulung hängt vom geplanten Flug in der Kategorie "specific" ab. Wenn der Betrieb nicht in ein "Standard Szenario" fällt, bewertet Austro Control im Zuge der Betriebsgenehmigung, ob die von der Fernpilotin/vom Fernpiloten vorzuschlagende Schulung angemessen ist und macht sie damit zur erforderlichen Schulung.

Im Falle eines "Standard Szenarios" muss die Fernpilotin/der Fernpilot ein Zertifikat ĂĽber theoretische Kenntnisse fĂĽr den Betrieb unter Standardszenarien und eine Akkreditierung fĂĽr den Abschluss der praktischen Fertigkeit STS-01 besitzen. DarĂĽber hinaus ist die Online-PrĂĽfung erfolgreich zu absolvieren.

Weitere Informationen zu Drohnen (EU-Drohnen-Verordnung) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

WeiterfĂĽhrende Links

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung ĂĽber die Vorschriften und Verfahren fĂĽr den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Konsolidierte Fassung der Verordnung (EU) 2019/947, diese Fassung enthält in einem Dokument die Verordnungen (EU) 2019/947, 2020/639 und 2020/746, der Text dient lediglich zu Informationszwecken und ist keine verbindliche Fassung.

Zum Formular

Downloads – dronespace.at (→ Austro Control)

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie