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Fischen in Niederösterreich – Verbote und Strafen

Verbote

Der Fischfang darf nur in einer allgemein als weidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der fischereikundlichen Erkenntnisse ausgeübt werden. Bei der Ausübung des Fischfangs in Niederösterreich sind â€“ unter anderem â€“ folgende Handlungen verboten:

Strafen bei Ãœbertretung

Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen, wenn sie nicht gerichtlich strafbar sind:

Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12, 36 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion