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Genehmigungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten

Allgemeine Informationen

Eine Genehmigung für den Grunderwerb durch Ausländerinnen/Ausländer wird erteilt, wenn am Zustandekommen des Rechtsgeschäftes ein kulturelles, soziales oder volkswirtschaftliches Interesse besteht und wenn staatspolitische Interessen nicht beeinträchtigt werden.

Hinweis

Diese Voraussetzungen gelten grundsätzlich für das Genehmigungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten. Je nach Bundesland kann jedoch eine bzw. können mehrere Voraussetzungen wegfallen. Aufgrund bilateraler Abkommen ist für Angehörige mancher Drittstaaten gar kein Genehmigungsverfahren vorgesehen.

Voraussetzungen

Im Allgemeinen gelten folgende Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren für Angehörige von Drittstaaten. Je nach Bundesland kann jedoch eine bzw. können mehrere Voraussetzungen wegfallen.

Tipp

Erkundigen Sie sich vor Antragstellung bei der Behörde, ob eine Stellungnahme über das Vorliegen eines sozialen oder volkswirtschaftlichen Interesses durch die Gemeinde nötig ist.

Zuständige Stelle

Das Amt der jeweiligen Landesregierung bzw. die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich vor Antragstellung direkt an die zuständige Grundverkehrsbehörde. Dort erfahren Sie alles Weitere über bundesländerspezifische Bedingungen für Ihre Genehmigung und erhalten genaue Informationen (z.B. über die Einreichfrist). Weiters können Sie auch erfragen, ob Sie den Antrag auf Genehmigung dort oder in der zuständigen Gemeinde einbringen müssen (z.B. in Vorarlberg).

Erforderliche Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, wie der Antrag zu stellen ist (formlos oder Formular) und welche Unterlagen Sie im Detail benötigen.

Kosten

Die Höhe der Abgaben ist in jedem Bundesland anders geregelt.

Beispiel: Wien

Diese Beträge sind bei persönlichem Erscheinen auch mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat- oder Kreditkarte) zu entrichten.

Nachdem die Genehmigung eingeholt wurde, können Sie die Verbücherung des Eigentums an der von Ihnen erworbenen Liegenschaft vornehmen lassen.

Zusätzliche Informationen

Auf folgenden Seiten finden Sie Kontaktadressen und/oder nähere Informationen zu den jeweiligen bundesländerspezifischen Voraussetzungen:

→ Burgenland

→ Kärnten

→ Niederösterreich

→ Oberösterreich

→ Salzburg

→ Steiermark

→ Tirol

→ Vorarlberg

→ Wien

Tipp

Zum Teil bieten die für die einzelnen Bundesländer zuständigen Behörden Antragsformulare auch zum Download im PDF-Format an.

Zum Formular

Ausländergrunderwerb – Antrag

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer