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Berufstitel

Allgemeine Informationen

Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten (→ BP) an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. In der Regel werden diese Titel durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister übergeben.

Voraussetzungen

Hinweis

Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fĂĽnf Jahren liegen.

Zuständige Stelle

Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium.

Verfahrensablauf

Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.

Erforderliche Unterlagen fĂĽr die Anregung

Kosten

Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.

Zusätzliche Informationen

Die folgenden AbkĂĽrzungen wurden dem Ă–sterreichischen Amtskalender (Ă–AK) entnommen.

Mögliche Berufstitel nach Berufsgruppen
Berufstitel Berufsgruppe zuständige Behörde
Hofrätin,

Hofrat (HR)
  • FĂĽr Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts
  • FĂĽr Lehrpersonal an mit Ă–ffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
Das jeweilige Bundesministerium
Regierungsrätin,

Regierungsrat (RgR)
  • FĂĽr Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts
  • FĂĽr Lehrpersonal an mit Ă–ffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen
Das jeweilige Bundesministerium
Amtsrätin,

Amtsrat (AR)
  • FĂĽr Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
Das jeweilige Bundesministerium
Kanzleirätin,

Kanzleirat (KzlR)
  • FĂĽr Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden
Das jeweilige Bundesministerium
Kommerzialrätin,

Kommerzialrat (KommR)
  • FĂĽr Angehörige des Wirtschaftslebens
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Ökonomierätin,

Ă–konomierat (Ă–kR)
  • FĂĽr Angehörige landwirtschaftlicher Berufe
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Medizinalrätin,

Medizinalrat (MedR)
  • FĂĽr Angehörige des ärztlichen Berufes
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
Obermedizinalrätin,

Obermedizinalrat (OMedR)
  • FĂĽr Angehörige des ärztlichen Berufes
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
Veterinärrätin,

Veterinärrat (VetR)
  • FĂĽr Angehörige des tierärztlichen Berufes
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
Technische Rätin,

Technischer Rat (TR)
  • FĂĽr Angehörige technischer Berufe
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)
Baurätin honoris causa (h.c.),

Baurat honoris causa (h.c.)
  • FĂĽr Personen, die auf technisch-wissenschaftlichem, praktisch-technischem und baukĂĽnstlerischem Gebiet tätig sind
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (→ BMAW)

 

Hier muss ein positives Gutachten einer technischen Universität vorliegen.

Bergrätin honoris causa (h.c.),

Bergrat honoris causa (h.c.)
  • FĂĽr Personen, die auf dem Gebiet des Berg- und HĂĽttenwesens tätig sind
Das Bundesministerium fĂĽr Finanzen (→ BMF)

 

Hier muss ein positives Gutachten der Montanuniversität Leoben vorliegen.

Forsträtin honoris causa (h.c.),

Forstrat honoris causa (h.c.)
  • FĂĽr Personen, die auf dem Gebiet des Forstwesens tätig sind
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)

 

Hier muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen.

Schulrätin,

Schulrat (SR)
  • FĂĽr Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Oberschulrätin,

Oberschulrat (OSR)
  • FĂĽr Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Studienrätin,

Studienrat (StR)
  • FĂĽr Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Oberstudienrätin,

Oberstudienrat (OStR)
  • FĂĽr Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (→ BML)
Universitätsprofessorin,

Universitätsprofessor (UnivProf)
  • FĂĽr AuĂźerordentliche Universitätsprofessorinnen/ AuĂźerordentliche Universitätsprofessoren an Universitäten nach mehrjähriger Lehr- und Forschungstätigkeit und
  • FĂĽr Lehrpersonen (Universitätsdozentinnen/Universitätsdozenten, die nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen) an Universitäten nach einer mindestens 15-jährigen Lehr- und Forschungstätigkeit
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Kammersängerin,

Kammersänger (KSäng)
  • FĂĽr Personen, die als KĂĽnstlerinnen/KĂĽnstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind
Das Bundeskanzleramt (→ BKA)
Kammerschauspielerin,

Kammerschauspieler (KSchausp)
  • FĂĽr Personen, die als KĂĽnstlerinnen/KĂĽnstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind
Das Bundeskanzleramt (→ BKA)
Professorin,

Professor (Prof)
  • FĂĽr Personen, die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Kunst, der Volkskultur und des Musealen Sammelns tätig sind
  • FĂĽr Personen, die im Bereich der Wissenschaft tätig sind

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF)
Das Bundeskanzleramt (→ BKA)

Voraussetzung für die Verleihung des Titels ist ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung.

Rechtsgrundlagen

Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
FĂĽr den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium fĂĽr Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium fĂĽr Finanzen
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  • Bundesministerium fĂĽr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz