drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

RasenmÀhzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H

Hinweis

Die im Folgenden angefĂŒhrten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden ĂŒbermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemĂ€ht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden LĂ€rms verbieten. DarĂŒber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es EigentĂŒmerinnen/EigentĂŒmern von GrundstĂŒcken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen ĂŒbermĂ€ĂŸigen LĂ€rm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angefĂŒhrt.

AusfĂŒhrliche Informationen zu den wichtigsten Regeln fĂŒr das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang fĂŒr Hunde, Abfall, SchneerĂ€umung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". PrĂŒfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die RasenmĂ€hzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermarkt wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der TĂ€tigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 
Halbenrain Verordnung

lĂ€rmbelĂ€stigende Gartenarbeiten, das sind alle im Garten und außerhalb des Hauses anfallenden, mit grĂ¶ĂŸerer GerĂ€usch- und LĂ€rmentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen RasenmĂ€hern Heckenscheren, Motorsensen und dergleichen

ausgenommen: MotormĂ€her im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung

erlaubt:

  • Montag bis Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig
11. Juli 2024
Hart bei Graz Verordnung

lÀrmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von RasenmÀhern, Heckenscheren, BaumsÀgen, SpritzgerÀten usw.

 

erlaubt: (September bis April)

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

erlaubt: (Mai bis August)

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

verboten: ganzjÀhrig

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

22. Juni 2021

Betrieb von Motor- und KreissĂ€gen und lĂ€rmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie HĂ€mmern, SĂ€gen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Hartl

keine Vorgaben    

1. Oktober 2019

Hartberg 

keine Vorgaben 

 

 

1. Oktober 2019

Haselsdorf-Tobelbad

Verordnung

lĂ€rmbelĂ€stigende Gartenarbeiten mit grĂ¶ĂŸerer verbundener GerĂ€uschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von RasenmĂ€hern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und MotorsĂ€gen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig
 

HausmannstĂ€tten 

Verordnung 

lĂ€rmbelĂ€stigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit grĂ¶ĂŸerer GerĂ€uschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von GartengerĂ€ten, motorbetriebenen RasenmĂ€hern, Motorsensen, Heckenscheren, MotorsĂ€gen, KreissĂ€gen, HĂ€ckslern, SpritzgerĂ€ten oder vergleichbaren lĂ€rmerregenden GerĂ€ten.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig 
 

Heimschuh

keine Vorgaben

 

 

 

Hengsberg 

keine Vorgaben 

 

 

 

Hitzendorf

Empfehlung

lÀrmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit RasenmÀher, Heckenschere, KreissÀge, MotorsÀge usw.

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
 

HofstÀtten an der Raab

keine Vorgaben

 

 

 

Hohentauern 

Verordnung

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmahern sowie DurchfĂŒhrung von vergleichbaren lĂ€rmerregenden Arbeiten (Verwenden von Motor- und KreissĂ€gen, FrĂ€sen, Presslufthammern und dergleichen)

erlaubt:

  • Montag bis Samstag
    • 7:30 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig
21.November 2024