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RasenmÀhzeiten in der Steiermark
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H
Hinweis
Die im Folgenden angefĂŒhrten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden ĂŒbermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemĂ€ht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden LĂ€rms verbieten. DarĂŒber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es EigentĂŒmerinnen/EigentĂŒmern von GrundstĂŒcken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen ĂŒbermĂ€Ăigen LĂ€rm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angefĂŒhrt.
AusfĂŒhrliche Informationen zu den wichtigsten Regeln fĂŒr das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang fĂŒr Hunde, Abfall, SchneerĂ€umung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". PrĂŒfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der TĂ€tigkeit |
Zeiten |
Letzte Aktualisierung |
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Halbenrain | Verordnung |
lĂ€rmbelĂ€stigende Gartenarbeiten, das sind alle im Garten und auĂerhalb des Hauses anfallenden, mit gröĂerer GerĂ€usch- und LĂ€rmentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen RasenmĂ€hern Heckenscheren, Motorsensen und dergleichen ausgenommen: MotormĂ€her im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung |
erlaubt:
verboten:
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11. Juli 2024 |
Hart bei Graz | Verordnung |
lÀrmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von RasenmÀhern, Heckenscheren, BaumsÀgen, SpritzgerÀten usw.
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erlaubt: (September bis April)
erlaubt: (Mai bis August)
verboten: ganzjÀhrig
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22. Juni 2021 |
Betrieb von Motor- und KreissĂ€gen und lĂ€rmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie HĂ€mmern, SĂ€gen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial auĂerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen |
erlaubt:
verboten:
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Hartl |
keine Vorgaben |
1. Oktober 2019 |
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Hartberg |
keine Vorgaben |
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1. Oktober 2019 |
Haselsdorf-Tobelbad |
Verordnung |
lĂ€rmbelĂ€stigende Gartenarbeiten mit gröĂerer verbundener GerĂ€uschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von RasenmĂ€hern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und MotorsĂ€gen |
erlaubt:
verboten:
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HausmannstÀtten |
Verordnung |
lĂ€rmbelĂ€stigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit gröĂerer GerĂ€uschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von GartengerĂ€ten, motorbetriebenen RasenmĂ€hern, Motorsensen, Heckenscheren, MotorsĂ€gen, KreissĂ€gen, HĂ€ckslern, SpritzgerĂ€ten oder vergleichbaren lĂ€rmerregenden GerĂ€ten. |
erlaubt:
verboten:
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Heimschuh |
keine Vorgaben |
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Hengsberg |
keine Vorgaben |
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Hitzendorf |
Empfehlung |
lÀrmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit RasenmÀher, Heckenschere, KreissÀge, MotorsÀge usw. |
erlaubt:
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HofstÀtten an der Raab |
keine Vorgaben |
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Hohentauern |
Verordnung |
Verwendung von motorbetriebenen Rasenmahern sowie DurchfĂŒhrung von vergleichbaren lĂ€rmerregenden Arbeiten (Verwenden von Motor- und KreissĂ€gen, FrĂ€sen, Presslufthammern und dergleichen) |
erlaubt:
verboten:
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21.November 2024 |