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RasenmÀhzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G 

Hinweis

Die im Folgenden angefĂŒhrten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden ĂŒbermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemĂ€ht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden LĂ€rms verbieten. DarĂŒber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es EigentĂŒmerinnen/EigentĂŒmern von GrundstĂŒcken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen ĂŒbermĂ€ĂŸigen LĂ€rm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angefĂŒhrt.

AusfĂŒhrliche Informationen zu den wichtigsten Regeln fĂŒr das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang fĂŒr Hunde, Abfall, SchneerĂ€umung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". PrĂŒfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die RasenmĂ€hzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/ keine Vorgaben

Art der TĂ€tigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gablitz

Verordnung

Betrieb von lĂ€rmverursachenden Maschinen wie z.B. mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen und GerĂ€te (Benzin- und ElektromotorrasenmĂ€her, KreissĂ€gen, Schleifmaschinen, Holzzerkleinerungsmaschinen etc.)

gilt nicht fĂŒr:

gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Betriebe

verboten:

  • tĂ€glich
    • 20 bis 7 Uhr

(bei Überschreitung eines Ă€quivalenten Dauerschallpegels von 45 dB(A))

 

  • Sonn- und Feiertag
    • 7 bis 20 Uhr

(bei Überschreitung eines Ă€quivalenten Dauerschallpegels von 55 dB(A))

GĂ€nserndorf 

Verordnung 

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. BenzinrasenmÀher, Motorsense uÀ.), SÀge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lÀrmverursachende BautÀtigkeit (z.B. HÀmmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe)

gilt nicht fĂŒr: Land- und fortstwirtschaftliche Arbeiten sowie fĂŒr TĂ€tigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben

verboten:

  • tĂ€glich
    • 22 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • vor 7 und ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Gaming 

Verordnung 

RasenmĂ€hen 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 12 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig 

Gars am Kamp

keine Vorgaben

 

 

Gastern

keine Vorgaben 

 

 

Gaubitsch 

keine Vorgaben 

 

 

Gaweinstal 

Verordnung 

BenĂŒtzung von Garten- und ArbeitsgerĂ€ten mit Verbrennungsmotoren (z.B. BenzinrasenmĂ€her)

zusÀtzlich:

Ausklopfen von Teppichen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • von 12 bis 13 Uhr
    • von 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig 
Gedersdorf keine Vorgaben     
Gerasdorf bei Wien Verordnung

Betrieb von Maschinen zur Gartenpflege (z.B. RasenmĂ€her, Motorsense, KettensĂ€ge u.Ă€.), Betrieb von SĂ€ge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien, lĂ€rmverursachende BautĂ€tigkeit (z.B. HĂ€mmern am Dach, Betrieb von Pumpen, Mischmaschinen, TackergerĂ€ten etc.)

gilt nicht fĂŒr: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie fĂŒr TĂ€tigkeiten in gewerblichen Anlagen und Betrieben, auf welche die fĂŒr diese TĂ€tigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden

verboten:

  • tĂ€glich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Gerersdorf

keine Vorgaben 

 

 

GießhĂŒbl

Verordnung

Betrieb von GerĂ€ten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren, sowie Elektromotoren mit LĂ€rmentwicklung (wie RasenmĂ€her, Betonmischmaschinen, MotorsĂ€gen, Winkelschleifer u.Ä.) im Freien im gesamten Ortsgebiet

gilt nicht fĂŒr:

GerÀte zur Bearbeitung landwirtschaftlicher GrundflÀchen im unverbauten Gebiet

verboten:

  • Samstag
    • ab 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Glinzendorf 

Empfehlung

lÀrmerregende Haus- und Gartenarbeiten

 zu unterlassen:

  • tĂ€glich
    • 22 bis 6 Uhr
    • 12 bis 13 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Gloggnitz

Verordnung

RasenmÀhen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

GmĂŒnd

Verordnung

Verrichtung stark lÀrmender Haus- und Gartenarbeiten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Göllersdorf

keine Vorgaben

 

 

Golling an der Erlauf 

Verordnung 

RasenmĂ€hen in Wohngebieten 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • 15 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig 

Göpfritz an der Wild

keine Vorgaben

 

 

Grabern

keine Vorgaben

 

 

Grafenegg

keine Vorgaben

 

 

Gresten 

Verordnung 

Verwendung von RasenmĂ€hern, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (BenzinrasenmĂ€her) 

verboten:

  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig 

Gresten-Land

Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen (z.B. BenzinrasenmÀher) zur Gartenpflege

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Großdietmanns 

keine Vorgaben 

 

 

Groß-Enzersdorf

Verordnung

Verwendung von RasenmĂ€hern, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, die Verwendung von KreissĂ€gen, von Maschinen sowie Arbeitsmaschinen, die störenden LĂ€rm erzeugen, weiters die Vornahme von Arbeiten im Freien, welche eine mit RĂŒcksicht auf das RuhebedĂŒrfnis der Bevölkerung in dieser Zeit unzumutbare LĂ€rmbelĂ€stigung verursachen, im gesamten Gemeindegebiet

gilt nicht fĂŒr: TĂ€tigkeiten, die gewerberechtlichen Vorschriften unterliegen und zeitgebundene land- und forstwirtschaftliche Nutzung

 verboten:

  • Samstag
    • ab 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

Groß Gerungs

keine Vorgaben

 

 

Großengersdorf

keine Vorgaben

 

 

Großriedenthal

keine Vorgaben 

 

 

Großschönau 

keine Vorgaben 

 

 

Groß-Siegharts Verordnung BenĂŒtzung von gerĂ€uschvollen Maschinen, wie z.B. von RasenmĂ€hern, KettensĂ€gen, Motorspritzpumpen, KreissĂ€gen und dergleichen, die Erregung von störenden LĂ€rm durch GerĂ€te, sowie die Verrichtung von im Hauswesen anfallenden, ruhestörenden Arbeiten wie HĂ€mmern, SĂ€gen, Holzzerkleinern und dergleichen in GĂ€rten, Höfen und Wohnungen in Gebieten mit geschlossener Verbauung

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig
Großweikersdorf keine Vorgaben    

Gumpoldskirchen

keine Vorgaben

 

 

GĂŒnselsdorf 

Verordnung 

Betrieb von elektrisch- bzw. treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege

ausgenommen: u.a. fĂŒr SportstĂ€tten der örtlichen Sportvereine, hinsichtlich der mit der ĂŒblichen BenĂŒtzung typischerweise verbundenen GerĂ€uschentwicklung

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 20 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig 

Guntersdorf 

keine Vorgaben 

 

 

Guntramsdorf

Verordnung

Verwendung von RasenmÀhern, die von Motoren (Benzin, Elektro usw.) angetrieben werden, im verbauten Gebiet

verboten:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztĂ€gig

 

Letzte Aktualisierung: 30. August 2012

FĂŒr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion