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EuropÀische Kommission
Die EuropĂ€ische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem EuropĂ€ischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der EuropĂ€ischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der EuropĂ€ischen Union. Sie erstellt VorschlĂ€ge fĂŒr neue europĂ€ische Rechtsvorschriften. Sie fĂŒhrt das TagesgeschĂ€ft der EU, indem sie die politischen MaĂnahmen umsetzt und die Mittel der EuropĂ€ischen Union verwaltet. Die EuropĂ€ische Kommission verfĂŒgt als zentrale Aufgabe ĂŒber das Initiativrecht, d.h. das Recht, GesetzesvorschlĂ€ge vorzulegen, die in der Folge vom EuropĂ€ischen Parlament und vom Rat der EuropĂ€ischen Union beschlossen werden können.
Aufgaben der EuropÀischen Kommission
Die zentrale Aufgabe der EuropĂ€ischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie ĂŒberwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:
- dem Parlament sowie dem Rat VorschlĂ€ge fĂŒr neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
- den EU-Haushaltsplan verwaltet
- gemeinsam mit dem EuropÀischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
- die EU auf internationaler Ebene vertritt
Initiativrecht
Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren BĂŒrgerinnen/BĂŒrger sind. FĂ€llt ein Bereich nicht in die ausschlieĂliche ZustĂ€ndigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre MaĂnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (SubsidiaritĂ€tsprinzip).
Haushaltsplan
Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritĂ€ten fĂŒr die EU bestimmt. DarĂŒber hinaus erstellt die Kommission den jĂ€hrlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters ĂŒberwacht die Kommission, wofĂŒr z.B. EuropĂ€ische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die PrĂŒfung des Haushaltsplanes ĂŒbernimmt der EuropĂ€ische Rechnungshof.
EU-Recht
Die EuropĂ€ische Kommission ĂŒberprĂŒft die ordnungsgemĂ€Ăe Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "HĂŒterin der VertrĂ€ge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. SchlieĂlich kann die Kommission auch den EuropĂ€ischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhĂ€ngen, aber auch Organe der EU aburteilen.
Vertretung der EU
Die EuropÀische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die EuropÀische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale VertrÀge im Namen der EU aushandelt.
Zusammensetzungen der EuropÀischen Kommission
Die Kommission setzt sich aus ihrer PrĂ€sidentin/ihrem PrĂ€sidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union fĂŒr AuĂen- und Sicherheitspolitk und den ĂŒbrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese ĂŒbernehmen jeweils einen von der KommissionsprĂ€sidentin/vom KommissionsprĂ€sidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der EuropĂ€ischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhĂ€ngig auszuĂŒben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die KommissionsprĂ€sidentin/der KommissionsprĂ€sident wird vom EuropĂ€ischen Parlament gewĂ€hlt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom EuropĂ€ischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum RĂŒcktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission betrĂ€gt fĂŒnf Jahre.
Eine Liste der Mitglieder der EuropÀischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Sitz und Vertretung
Die EuropĂ€ische Kommission hat ihren Hauptsitz in BrĂŒssel bzw. Luxemburg. Sie verfĂŒgt auĂerdem ĂŒber BĂŒros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie ĂŒber Delegationen in vielen HauptstĂ€dten weltweit.Â
WeiterfĂŒhrende Links
Rechtsgrundlagen
- Artikel 17 und 18 EU-Vertrag
- Artikel 244 bis 250 AEUV


