drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers

Neben der Aufhebung von Beschlüssen betreffend außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen oder der Festsetzung einer Benützungsregelung durch das Gericht, gibt es weitere Möglichkeiten für einzelne Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer, ihre/seine Interessen gegen eine Mehrheit geltend zu machen.

Um die Rechte von Einzelpersonen gegenüber der Mehrheit der Eigentümergemeinschaft zu schützen, wurden im Wohnungseigentumsgesetz einige Minderheitsrechte für die einzelne Wohnungseigentümerin/den einzelnen Wohnungseigentümer verankert.

Die einzelne Wohnungseigentümerin/der einzelne Wohnungseigentümer kann im Rahmen eines Außerstreitverfahrens vor Gericht folgende Anträge stellen:

Weiterführende Links

Wohnrecht für Wohnungseigentümer (→ AK Wien)

Rechtsgrundlagen

§ 30 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz