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Begegnungszonen

Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgängerinnen/Fußgänger bestimmt ist und die als solche gekennzeichnet ist. Die Behörde kann Straßen, aber auch Straßenstellen oder Gebiete durch Verordnung dauerhaft oder befristet zu Begegnungszonen erklären. Die so ausgewiesenen Bereiche dienen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs. Grund für eine Begegnungszone kann aber auch die Lage, Widmung oder Beschaffenheit eines Gebäudes oder Gebietes sein.

Das Besondere einer Begegnungszonen ist also, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen dürfen. Dieses Aufeinandertreffen erfordert eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. Zu den beteiligten Verkehrsteilnehmerinnen/ Verkehrsteilnehmer zählen insbesondere

Lenkerinnen/-Lenker von Fahrzeugen müssen in Begegnungszonen so fahren, dass sie

Weitere wichtige Regeln in Begegnungszonen

In Begegnungszonen zulässige bauliche Veränderungen wie Schwellen, Rillen, Bordsteine und dergleichen sollen zusätzlich die Verkehrssicherheit fördern oder dazu beitragen, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Abs. 1 Z 2a, § 23 Abs. 2a, §§, 68, 76c Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion