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Exekutionsbewilligung

Allgemeine Informationen

Das Exekutionsverfahren wird durch einen schriftlichen oder mĂĽndlichen Exekutionsantrag des Gläubigers beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet.

Voraussetzungen

Der Antrag muss folgende Elemente enthalten:

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Tipp

Verwenden Sie zur Beantragung der Zwangsvollstreckung bei dem zuständigen Gericht das Formular "Exekutionsantrag". Beim AusfĂĽllen des Antrags können Sie am Amtstag der Bezirksgerichte die Hilfe eines Rechtspflegers in Anspruch nehmen. Exekutionsanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte ĂĽbermittelt werden.

WeiterfĂĽhrende Links

Gerichtssuche (→ BMJ)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Zum Formular

Exekutionsantrag

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion