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Rasenmähzeiten in Vorarlberg

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben B 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Bezau

Empfehlung

Rasenmähen

 zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr 
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Bizau

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr 

Bludenz 

Verordnung  

Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere von Benzinrasenmähern, Heckenscheren, Häckslern, als auch die Verwendung von Motor- und Kreissägen   

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 19 Uhr

verboten: (jede lärmerregende Bautätigkeit)

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Bludesch 

Verordnung 

Verwendung von lärmerregenden Geräten, wie insbesondere Rasenmäher oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren(z.B. Benzinrasenmäher) sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen  

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Brand 

Verordnung 

Einsatz von Rasenmähern sowie jede Bautätigkeit 

verboten:

  • täglich
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr

(gilt nur in der Zeit von 15. Juni bis 30. September) 

Bregenz 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr 
Bürs Verordnung Die Verwendung lärmerregender Geräte, wie insbesondere von Rasenmähern oder Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren, sowie die Verwendung von Häckslern (auch elektrisch betrieben) als auch der Betrieb von Motor- und Kreissägen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 20 Uhr

BĂĽrserberg 

keine Vorgaben

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion