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Persönliche Dienste

Angehörigenberatung

Hier wird Hilfe zur Selbsthilfe für Angehörige von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen durch dafür ausgebildete Personen geboten. Erfahrungen und Kontakte können zur Bildung von Selbsthilfegruppen beitragen.

Besuchsdienst

Der Besuchsdienst bietet einsamen Menschen die Möglichkeit zu Gesprächen und anderen sozialen Kontakten (Kaffeehausbesuche, Kartenspielen, Ausflüge etc.) und wird von Personen durchgeführt, die unter der Anleitung von qualifiziertem Fachpersonal stehen.

Peer-Beratung

Peer-Beratung (peer = engl. gleichrangig, ebenbürtig) umfasst die Begleitung und Beratung von Menschen mit Beeinträchtigungen durch Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Beratung und Begleitung von Peer-Beraterinnen/Peer-Beratern trägt dazu bei, dass Menschen mit Beeinträchtigung ein Leben mit mehr Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Chancengleichheit und Würde führen können.

Personenbetreuung

Personenbetreuerinnen/Personenbetreuer führen als angestellte oder selbstständig erwerbstätige Betreuungskräfte Tätigkeiten für betreuungsbedürftige Menschen durch, beispielsweise:

Tipp

Nähere Informationen über die Tätigkeit von Betreuungskräften in der "24-Stunden-Betreuung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Persönliche Assistenz

Die Persönliche Assistenz umfasst die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen, um ihnen – je nach Art der Beeinträchtigung und dem Grad der Selbstbestimmungsfähigkeit – Eigenständigkeit in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen.

Die persönlichen Assistentinnen/Assistenten leisten für Menschen mit Beeinträchtigungen Unterstützung bei der Grundversorgung, bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, der Freizeitgestaltung und der Kommunikation, und sie begleiten und fördern auch deren Mobilität.

Sozialservice

Der Sozialservice ist ein spezielles Dienstleistungsangebot des Sozialministeriumservice und seiner Landesstellen (→ SMS). Die Dienste des Sozialservice sind kostenlos und werden vertraulich behandelt. Sie können auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz