drivecompanions

Zurück zur Einstiegsseite Rechtsinformation

Berufshaftpflicht und andere berufliche Haftpflichtversicherungen

Achtung

Diese Regelungen gelten fĂĽr alle EU-BĂĽrgerinnen/EU-BĂĽrger in Ă–sterreich.

Allgemeine Informationen

Eine Berufshaftpflichtversicherung soll Freiberuflerinnen/Freiberufler und Selbständige schützen, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko tragen, einer Schadenersatzforderung ausgesetzt zu sein. Bei manchen Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, bei anderen sogar gesetzlich verpflichtend.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung fĂĽr Personen und Unternehmen, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden (in der Regel nicht Personen- oder Sachschäden) zur Folge hat. Das betrifft hauptsächlich beratende oder prĂĽfende Berufe.

Die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung empfiehlt sich fĂĽr Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

Haftungsumfang

Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können.

Berufshaftpflichtversicherungen können bei fast allen größeren österreichischen Versicherern abgeschlossen werden. Kammern und Berufsverbände haben in vielen Fällen Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen ausverhandelt.

Empfohlen wird eine Berufshaftpflichtversicherung insbesondere bei selbständiger (Beratungs-)Tätigkeit im Rechts-, Finanz- und Versicherungs- und Planungswesen, aber auch für Freiberuflerinnen/Freiberufler wie Dolmetscherinnen/Dolmetscher. In einigen beratenden Berufen ist sie gesetzlich verpflichtend. Weitere Informationen zur Sachverständigenhaftung finden sich auf oesterreich.gv.at

Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung

Bei einigen Gesundheitsberufen ist die Berufshaftplichtversicherung ein Erfordernis der selbstständigen Berufsausübung:

Auch bei den folgenden beratenden Berufen ist die Berufshaftplichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend:

Hinweis

Alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind in Österreich unfallversichert. Den gesamten Betrag zur gesetzlich verpflichtenden Unfallversicherung (→ USP) zahlt die Dienstgeberin/der Dienstgeber.

WeiterfĂĽhrende Links

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

FĂĽr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂĽr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz